Aufmerksamkeitswerbung

Durch allgemeine Aussagen soll das Produkt des Unternehmens, das Unternehmen oder der Verbraucher selbst in ein positives Licht gerückt werden. Es werden gesellschaftspolitische Themen angesprochen, Schutz des Regenwaldes, Folgen von Krankheiten und Naturkatastrophen (Werbung des Unternehmens Benetton) oder der Verbraucher selbst ("Du bist schöner als Du denkst" von dem Unternehmen Unilever der Marke Dove). Die indirekte Werbung ist aus wettbewerbsrechtlicher Betrachtung meist unproblematisch, da bei allgemeiner Meinungsäußerung die Gefahr, dass der Verbraucher in die Irre geführt wird, als gering einzuschätzen ist (Ahrens IPRB 2014, 18).


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
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RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
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Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

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