Augenblickslaute

Augenblickslaute sind diejenigen, deren Laut nur kurze Zeit hörbar gemacht werden kann. Darunter fallen die Buchstaben b, p, b, t, f und g.

 

Diese Laute können aufgrund der Klangverwandtschaft zur Begründung von klanglicher Ähnlichkeit bei Markenkollisionen herangezogen werden.

 

Beispielsweise zwischen "Park" und "Lark" (BPatG GRUR 1996, 496 PARK/Jean Barth) oder Epris und Eris (HABM, 25.04.2006 - B 674 475 = JurionRS 2006, 15785) besteht eine klangliche Verwandtschaft. Der zusätzlichen Laut "P" am Wortanfang oder in der Wortmitte ist nur von untergeordneter Bedeutung, da dieser ein Augenblickslaut ist.

 

PIDAS und IDAS. Beim Anfangsbuchstaben "P" handelt es sich um einen stimmlosen Lippenverschlusslaut, der klanglich im Verhältnis zu dem in der Gemeinschaftsmarkenanmeldung und dem älteren Recht identisch enthaltenen "IDAS" mit zwei identischen Vokalen nicht ins Gewicht fällt. Es besteht folglich auch klanglich eine große Ähnlichkeit zwischen den Vergleichszeichen (HABM, 16.08.2005 - R 726/2004- 4 = JurionRS 2005, 28219).

 

Der sprachwissenschaftliche Gegenbegriff zu Augenblickslaute nennt man Dauerlaute.


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht