Abgrenzungsvereinbarung
Kollidieren zwei Marken miteinander werden in der Praxis häufig sogenannte Abgrenzungsvereinbarungen getroffen. Hintergrund ist oft langwierige und kostspielige Verfahren zu vermeiden. In diesen Vereinbarungen legen die Parteien meist fest, ob und mit welchen Änderungen die verletzende Marke noch verwendet werden darf. Vereinbart kann beispielsweise werden, dass eine Marke für bestimmte Waren oder in bestimmten Bereichen nicht verwendet werden darf, in anderen — gegebenenfalls gegen Gebühr — dagegen schon.