Ambush-Marketing

Unter Ambush-Marketing auch als Hinterhaltswerbung bezeichnet wird eine Zweitverwertung von Veranstaltungen durch Dritte, die keine Rechte des Veranstalters zur Vermarktung der Veranstaltung erworben haben, verstanden. Beispielsweise fallen hierunter das Endspiel der Fussball-WM 1994 bei der Nike kostenlos 70.000 Nike-Baseballcaps an die Besucher des Endspiels vor den Toren des Stations verteilt hatte. Im Endspiel war die Marke Nike mehr im Vordergrund als der offizielle Sponsor Reebok, der vorab eine enorme Summe an die FIFA bezahlen musste. Ein weiteres Beispiel ist der New York Marathon 1997 bei dem mehrere Flugzeuge den Namen "Mercedes" in den Himmel über Manhatten schrieben, obwohl Toyata der offzielle Sponsor war (dazu und zu weiteren Beispielen Lubberger, IPRB 2010, 117,118). Eventmarken schützen den Veranstalter dagegen nicht. Noch nicht geklärt ist, ob in diesen Ambush-Marketing Maßnahmen uU eine unzulässige vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 UWG liegt.

Das könnte Sie auch interessieren:


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht