Eventmarken

Bezeichnet eine Marke, die den Namen der Veranstaltung mit oder ohne Bildbestandteil benennt. Sie ist als eigene Markenform nicht anerkannt. Die Rechtsprechung in Deutschland hat die Bezeichnungen "WM 2010" und "EM 2010" als nicht unterscheidungskräftig angesehen, so dass jedermann diese Begriffe, auch in der Werbung, verwenden darf ohne eine Markenverletzung zu begehen. Vorsicht ist jedoch bei der Übernahme des Bildbestandteils einer Marke, wie einem Maskottchen, eines Pokals oder eines Logos geboten. Der Schutzbereich dieser Marken ist allerdings nicht sehr groß (BGH, Urteil vom 25.3.2004 - I ZR 130/01 - EURO 2000 = NJW-RR 2004, 1268). 


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
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RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
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Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

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80538 München

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