Gewährleistungsmarke
Ab dem 1.10.2017 gibt es die Möglichkeit einer „Unionsgewährleistungsmarke“ (UVM). Diese Marke soll darauf hinweisen, daß das Produkt oder die Dienstleistung, für die sie verwendet wird, bestimmten Qualitätskriterien entspricht, diese Qualität also gewährleistet.. Das können Materialeigenschaften oder die Art und Weise der Herstellung einer Ware sein. Anmelden kann sie jeder, der keine Tätigkeit ausübt, die die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen umfasst, für die eine Gewährleistung besteht. Voraussetzung ist weiter eine Satzung, die ihrerseits bestimmten rechtlichen Vorgaben folgen muß. So muß dafür Sorge getragen werden, daß die mit der Marke versehenen Produkte/Dienstleistungen die angegebenen Kriterien auch tatsächlich erfüllen. Die Anmeldekosten betragen 1.800 € bzw. 1.500 € (bei elektronischer Anmeldung).Einzelheiten werden in einer Durchführungsverordnung geregelt.