Markenrechtsübertragung
Rechte an einer Marke können ganz oder zum Teil an Dritte übertragen und Lizenzen zur Nutzung eine Marke erteilt werden. Allerdings ist dabei darauf zu achten, dass im Lizenzvertrag die Modalitäten der Nutzung genau geregelt sind. So sollte geregelt werden, wo und wie, wie groß und in welcher Form die Marke an einem Produkt angebracht werden soll, in welcher Farbe etc. und dass die Lizenz bei schwerwiegenden Verstößen des Lizenznehmers gegen den Vertrag an den Lizenzgeber zurückfällt.