Markenüberwachung
Besteht der Verdacht, dass durch eine fremde Bezeichnung die eigene Marke verletzt wurde, ist zu prüfen, ob die fremde Bezeichnung tatsächlich wie eine Marke („markenmäßig“) benutzt wurde und dadurch der falsche Eindruck entstand, das so bezeichnete Produkt stamme aus dem Unternehmen des Markeninhabers. Wann eine markenmäßige Benutzung vorliegt, kann im Einzelfall schwer zu beurteilen sein. Ob die eigene Marke unbefugterweise durch Dritte „markenmäßig“ benutzt wird, sollte aber genau kontrolliert werden.
Der übliche Weg der Kontrolle ist es, einem Recherchedienst den Auftrag zur Überwachung der eigenen Marke im erforderlichen Umfang (national? EU-weit? weltweit?) zu erteilen. Dieser Recherchedienst schickt dann die Ergebnisse seiner Überwachung, also die Anmeldung neuer bzw. die Eintragung neuer Marken, an den Auftraggeber, der dann entscheiden muss, ob seine Marke durch diese verletzt wird.
Diese Recherche kann der Inhaber auch selbst vornehmen, indem er einen — regelmäßigen — Blick in die zur Verfügung stehenden Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes bzw. des Harmonisierungsamtes in Alicante wirft. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich aber die Einschaltung eines Recherchedienstes, da nur bei diesem eine sichere Regelmäßigkeit der Kontrolle gegeben ist. Die Kontrolle ist auch deswegen so wichtig, weil die Gefahr besteht, dass dem Inhaber einer Marke im Streitfalle vorgehalten wird, er habe sich gegen identische und ähnliche Marken auf den Markt nicht zur Wehr gesetzt. U. U. kann das dazu führen, dass die Kraft der eigenen Marke verloren geht.