Metatag
Metatags sind Informationen im Quelltext einer Internetseite, die als Schlüsselwörter vom Betreiber einer Internetseite eingegeben werden, um deren Auffinden mit einer Suchmaschine zu ermöglichen. Durch den Metatag wird die Internetseite bei Eingabe dieses Begriffs weltweit auffindbar, so dass der Metatag den Suchvorgang beeinflusst (vgl. BGHZ 168, 28 Rn. 3, 16 - Impuls; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 Rn. 28 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II).
Ohne die Verwendung von Metatags sind Internetseiten für Suchmaschinen nicht auffindbar. Die Betreiber ausländischer Internetseiten dürfen deshalb nicht daran gehindert werden, Kennzeichnungen, die sie in zulässiger Weise für ihre Produkte oder Dienstleistungen im Ausland verwenden, für an das ausländische Publikum gerichtete Werbung im Internet zu benutzen und als Metatag zu verwenden. Das gilt grundsätzlich auch, wenn es sich dabei um eine in Deutschland für eine andere Person geschützte Bezeichnung handelt, solange die an das Ausland gerichtete Werbung keinen relevanten Inlandsbezug aufweist. Im Zusammenhang mit einem Metatag könnte ein für die Annahme einer Markenrechtsverletzung relevanter Inlandsbezug dadurch begründet werden, dass der Betreiber den Suchvorgang gerade in Deutschland beeinflusst oder zumutbare Möglichkeiten nicht nutzt, Suchergebnisse aufgrund des Metatags für Deutschland auszuschließen oder zu beschränken.