Titelei
Titelei ist ein Ausdruck aus dem Buchdruck und umfasst alle Seiten mit den Titelangaben eines Druckwerks. Für die Frage, wo der Urheber nach § 13 UrhG zu benennen ist, kommt dieser Ausdruck Bedeutung zu. Der Titel eines Buches ist davon zu unterscheiden. Der Titel eines Buches kann nach § 5 Abs. 3 MarkenG als Werktitel geschützt sein.
Schlagwörter: Titelei, Titel, Werktitel, Urheberbennennung, § 13 UrhG, § 5 MarkenG, Buch, Druckwerk, literarisches Werk