Werberecht für Architekten
OLG Celle: Bauwerk kann urheberrechtlich geschützt sein
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Entwurfspläne für ein Bauwerk können als persönliche, geistige Schöpfungen geschützt sein. Voraussetzung dafür ist ein gewisser Grad der Individualität der Leistung des Architekten. Sie muss sich nach Auffassung des OLG Celle von der Masse des durchschnittlichen, üblichen und alltäglichen Bauschaffens abheben und nicht nur das Ergebnis eines handwerklichen routinemäßigen Schaffens darstellen. Wenn das der Fall ist, der Plan eines Architekten also dem Urheberrechtsschutz unterliegt, darf der Auftraggeber das Bauwerk nicht von einem anderen Architekten ausführen lassen, wenn der planende Architekt daran nicht beteiligt wird. Bei einer Genehmigungsplanung kann dies anders aussehen.
OLG Celle, Urteil vom 2.3.2011 - Az. 14 U 140/10
GRUR-RR 2011, 252