Werberecht Handwerker

OLG Dresden: Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail unzulässig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

 

Auch eine so genannte Kundenzufriedenheitsangabe per E-Mail stellt nach Auffas­sung des OLG Dresden eine unzumutbar belästigende und damit unerlaubte Wer­bung dar, wenn das vorherige Einverständnis des Empfängers der Anfrage nicht vor­lag. Diese diene zumindest auch dazu, einen Kunden zu behalten. Der Empfänger erhalte den Eindruck, der Verkäufer bemühe sich auch noch nach Geschäftsab­schluss um ihn und eine persönliche Bewertung seines Angebotes, um ein Bild über die Schwächen und Stärken zu gewinnen. Auch bringe sich der Versender der E-Mail dadurch bei dem Kunden in Erinnerung. Dies diene der Kundenbindung und der Wei­terempfehlung.

 

OLG Dresden vom 26.4.2016; Az. 14 U 1773/15

KG Berlin: Stellenanzeige nicht urheberrechtsfähig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

 

Das Gericht hat einer Stellenanzeige die Urheberrechtsfähigkeit mangels erforderli­cher Schöpfungshöhe“ abgesprochen. Die Anzeige hatte mit der Begrüßung „Moin“ in lockerem Ton beschrieben („ prima, dann sollten wir uns kennen lernen!“). welche Anforderungen für eine Stelle vom Bewerber zu erfüllen seien („ Dein Profil“) und diese dann durch Pegelstriche gekennzeichnet im Einzelnen aufgelistet. Ein Werk müsse sich von der Masse des Alltäglichen und von der lediglich hand-werklichen und routinemäßigen Leistung abheben. Der lockere Schreibstil reiche da­für nicht aus.

 

KG Berlin vom 18.7.2016; Az. 24 W 57/16

OLG Saarbrücken: Auch im Prospekt muss Unternehmensanschrift genannt werden

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

 

Das OLG Saarbrücken  hat entschieden, dass auch in einem Werbeprospekt die Anschrift und die  Identität des werbenden Unternehmens angegeben werden müssen. Lediglich die  Anschrift der Filialen des Unternehmens reichten nicht aus. Dies gelte dann,  wenn aufgrund des Prospektes der Verbraucher eine Kaufentscheidung treffen  könnte, weil die Werbung die ausreichenden Informationen über das Produkt und  dessen Preis enthält. Allerdings gelte dies nur, wenn sich die  Unternehmensdaten nicht aus den Umständen, so aus dem weiteren Inhalt des  Prospektes, entnehmen ließen. Der Verbraucher müsse informiert werden, mit wem  er einen Vertrag abschließe.

 

OLG Saarbrücken, Urteil vom  6.3.2013 - Az. 1 U 41/12 – 13 
MIR 2013, Doc. 030


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht