BVerfG: „Unser Mitarbeiter des Monats“

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Vor einigen Jahren hatte eine Gewerkschaft in großem Umfang die Deutsche Bahn bestreikt. Ein Autovermieter hatte dann Anzeigen mit dem Bild des Vorsitzenden die­ser Gewerkschaft veröffentlicht mit der Unterschrift „Unser Mitarbeiter des Monats“, weil wegen des Streiks im größerem Umfang auf die Angebote des Autovermieters zurückgegriffen worden war. Der Vorsitzende dieser Gewerkschaft setzte sich dage­gen u.a. mit einer Verfassungsbeschwerde zur Wehr. Das Bundes-verfassungsge­richt nahm diese Beschwerde nicht an. Die Anzeige habe über die “satirisch spötti­sche Anspielung“ hinaus keinen herabsetzenden oder sonst negativen Inhalt gehabt.

 

 

 

BVerfG vom 22.01. 2020; Az.1 BvR 556/19

 

K&R 2020 S. 370

 

 

 

Zu unserem Beitrag vom April 2011, OLG Dresden    4 U 1822/17

 

 

 

 

Stichworte: Verfassungsbeschwerde, Foto


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