BVerfG: „Unser Mitarbeiter des Monats“
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Vor einigen Jahren hatte eine Gewerkschaft in großem Umfang die Deutsche Bahn bestreikt. Ein Autovermieter hatte dann Anzeigen mit dem Bild des Vorsitzenden dieser Gewerkschaft veröffentlicht mit der Unterschrift „Unser Mitarbeiter des Monats“, weil wegen des Streiks im größerem Umfang auf die Angebote des Autovermieters zurückgegriffen worden war. Der Vorsitzende dieser Gewerkschaft setzte sich dagegen u.a. mit einer Verfassungsbeschwerde zur Wehr. Das Bundes-verfassungsgericht nahm diese Beschwerde nicht an. Die Anzeige habe über die “satirisch spöttische Anspielung“ hinaus keinen herabsetzenden oder sonst negativen Inhalt gehabt.
BVerfG vom 22.01. 2020; Az.1 BvR 556/19
K&R 2020 S. 370
Zu unserem Beitrag vom April 2011, OLG Dresden 4 U 1822/17
Stichworte: Verfassungsbeschwerde, Foto