LG Hanau: „Hörzentrum“
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Eine Hörgeräteakustikerin bezeichnete ihr Unternehmen als „Zentrum“. Das LG Hanau beanstandete dies als irreführend. Als „Zentrum“ dürften sich nur Unternehmen bezeichnen mit einer gewissen Größe und Marktbedeutung, Kompetenz, Ausstattung und Erfahrung. Eine Hörgeräteakustikerin allein könne ihre Tätigkeit daher nicht als “Zentrum“ bezeichnen.
LG Hanau vom 4.9.2019; Az. 6 O 12/19
WRP 2020, Seite 381
Stichworte: Zentrum, Irrtum