LG München I: „Früher war mehr Lametta“

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

In dem bekannten Sketch von Loriot „Weihnachten bei H.“ findet sich die Passage „Früher war mehr Lametta“. Die Erben Loriots wandten sich nun gegen ein Unternehmen, das diesen Satz für eigene Zwecke verwendete. Die Münchner Richter erklärten, dass bei einer derart kurzen Wortfolge in einem Sketch nicht von einem urheberrechtlich geschützten Werk ausgegangen werden könne, weil der Wortfolge die hinreichende Schöpfungshöhe und damit die Werkqualität fehle. Bei dem Satz handele es sich um einen alltäglichen belanglosen Ausdruck, mit dem zum Ausdruck gebracht wird, dass früher mehr Aufhebens gemacht wurde. Früher habe es mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches gegeben. Dass die Wortfolge nicht semantischen Regeln folge und es sich deswegen nicht um eine alltägliche Wendung handele, ändere daran nichts.

 

 

 

LG München I vom 18.7.2019; Az. 33 O 29328/19

 

Stichworte: Wortfolge, Urheberrecht


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht