BGH: Sponsoren bei Preisrätseln müssen genannt werden

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

In einer Zeitschrift fand sich ein Preisrätsel, in das Bilder eines Shampoo-Sets unaufdringlich eingefügt waren. Auch die Preise für die Gewinner waren derartige Shampoo-Sets, die von einem Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellt worden waren. Zwar könne das Gebot der Trennung von Werbung und Berichterstattung in einer Zeitschrift nicht ohne weiteres auf Preisrätsel angewandt werden, weil der Leser diesen nicht das gleiche Gewicht wie einem Artikel beimesse.

 

Allerdings müssten auch bei Preisrätsel die Preise, also der Hersteller des Shampoo-Sets genannt werden. Denn ein nicht unbeachtlicher Teil der Leser werde andernfalls davon ausgehen, dass die Preise von der Redaktion nach deren Belieben und Wertschätzung ausgesucht und beschafft worden seien. Das traf hier jedoch nicht zu. Das Verschweigen einer solchen für die richtige Einschätzung des Charakters und des Wertes eines Spieles und der ausgelobten Preise sei aber unzulässig.

 

BGH I ZR 116/92

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