BGH: Bio Mineralwasser ist zulässig - und viel mehr
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Die Verwendung der Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" für ein Mineralwasser stellt nach Auffassung des BGH keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich das fragliche Mineralwasser von anderen Mineralwässer dadurch abhebt, dass sein Anteil an Rückständen und Schadstoffen besonders niedrig ist. Bei der Bezeichnung "Bio Mineralwasser" Glaube der Verbraucher auch nicht, dass es sich um eine staatlich verliehene und überprüfbare Zertifizierung handele.
So weit, so gut: die Entscheidung befasst sich zwar mit der Frage, ob man ein Mineralwasser als Bio Mineralwasser bezeichnen darf, doch liegt die Bedeutung des Urteils in einem anderen Feld. Mit dieser Entscheidung hat der BGH seine in den letzten Jahren vertretene Auffassung zum Streitgegenstand ausdrücklich aufgegeben. Streitgegenstand ist nunmehr ist nicht mehr der Anspruch (Unterlassung wegen Irreführung) in Verbindung mit dem Lebenssachverhalt. Das Gericht muss dann unter allen juristischen – auch den vom Antragssteller nicht angeführten - Aspekten prüfen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Zugegeben, ein wenig kompliziert, aber für die wettbewerbsrechtliche tägliche Praxis in ihrer Bedeutung nicht zu überschätzen.
BGH, Urteil vom 13.9.2012 - Az. I ZR 230/11
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