BGH: 43 unerlaubte Telefonanrufe = 86 000 €
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Ein Telekommunikationsunternehmen hatte sich gegenüber einem Verbraucherverein verpflichtet, es zu unterlassen, unerlaubte Telefonanrufe bei Verbrauchern durchzuführen. Für jeden Verstoß sollten 2000 € fällig werden. Der BGH bestätigte nun eine Verurteilung des Unternehmens zu 86.000 €. Es sei nachgewiesen, dass in 43 Fällen ein Telefonanruf ohne die vorherige erforderliche Genehmigung des angerufenen Verbrauchers stattfand. Die angebliche Einwilligung der Angerufenen sei unwirksam, weil zum Teil der Nachweis des Einverständnisses nicht geführt werden konnte und die Einwilligung ohnehin unwirksam gewesen sei, weil sei nicht „für den konkreten Fall“ erteilt worden sei, wie dies die Rechtsprechung des BGH verlange.
BGH, Urteil vom 25.10.2012 - Az. I ZR 169/10 IWW-131254
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