KG Berlin: 26 unerlaubte Telefonanrufe = 78.000 €
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Ein Unternehmen hatte sich bei Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Verstoß in Höhe von 3000 € verpflichtet, keine Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen durchzuführen. Dennoch kam es zu 26 derartigen Anrufen. Das KG Berlin bestätigte nun die Verurteilung des Unternehmens zu der vereinbarten Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 78.000 €. Auch hier konnten die erforderlichen Einwilligung nicht nachgewiesen werden. Auch die Höhe der Vertragsstrafe sei nicht zu beanstanden.
KG Berlin, Urteil vom 29.10.2012 - Az. 5 W 107/12 JurPC Web. Dok. 0019/2013
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