KG Berlin: Impressum im Internet muss E-Mail-Adresse enthalten
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Das Impressum einer Internet Seite muss auch die E-Mail-Adresse enthalten. Eine Faxnummer, mehrere Telefonnummern und ein online Kontaktformular genügen nach Auffassung des KG Berlin nicht. Nach § 5 Abs.1 Nr. 2 TMG müsse auch die Adresse für elektronische Post angegeben werden. Dies sei nun einmal die E-Mail-Adresse. Auch eine Telefonnummer sei nicht gleichwertig, weil die telefonische Kommunikation, also das gesprochene Wort nicht fixiert werde. Auch ein online Kontaktformular sei nicht gleichwertig, weil sich der Besucher in ein vorgegebenes Formular zwingen müsse. Dass die Verwaltung von E-Mail Post möglicherweise Mehraufwand verursache, spiele demgegenüber keine Rolle.
KG Berlin, Urteil vom 7.5.2013 - Az. 5 U 32/12
CR 2013, 599