LG Düsseldorf: Schnitzel für 540€
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Weil der Inhaber einer Website das Foto eines Schnitzels auf seiner Seite veröffentlicht hatte ohne den Urheber dieses Fotos vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, verurteilte das LG Düsseldorf ihn zu einem Schadenersatz in Höhe von 540 €. Dieser Betrag könne nach den so genannten MFM-Empfehlungen durch das Gericht geschätzt werden. Weil der Urheber nicht genannt worden sei, könne die so ermittelte Summe um 100 % erhöht werden.
LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012; 23 S 386/11
K&R 2013, 65
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