LG Hamburg: 8 - Sekunden Musik urheberrechtlich geschützt
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Ein deutscher Musiker (Bushido) hatte einem Datenpool mit so genannten Samples 8 Sekunden lange Tonfolgen entnommen und für seinen Rapgesang verwendet. Die Tonfolgen stammten von einer französischen Gruppe, die sich dagegen wegen Verletzung ihres Urheberrechtes zur Wehr setzte.
Das LG Hamburg erklärte nun, dass auch kurze, nur 8 s lange Musikpassagen durch das Urheberrecht geschützt sein können. Auch das Verschieben um eine Oktave oder eine Änderung des Tempos änderten daran nichts. Entscheidend sei der Wiedererkennungswert des Originals. Einzelne Töne und Oktaven jedoch seien in der Nutzung frei. Im vorliegenden Fall fanden sich 13 kurze Sequenzen in dem Stück des Rapmusikers. Er sei deswegen zielgerichtet vorgegangen und müsse für die Verletzung Schadenersatz leisten.
LG Hamburg, Urteil vom 23.3.2010 - Az. 8 O 175/08
IPRB 2010, 152
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