HansOLG: Kein Urheberrechtsschutz für Werbeideen und -themen

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Eine Journalistin hatte ein Interview geführt, in dem sie dem Interviewten eine Reihe von Fragen stellte. Diese Fragen übernahm ein anderer und stellte sie, sozusagen als eigene – ins Internet.

 

Das LG Hamburg entschied nun, dass auch Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können. Ein Sprachwerk könne seine Prägung als individuelle geistige Schöpfung nicht nur durch Sprachgestaltung und Formung gewinnen, sondern auch durch Sammlung, aus Auswahl und Einteilung sowie Anordnung eines vorhandenen Stoffes. Es müsse nur einen gewissen Grad an Individualität aufweisen (sog. “kleine Münze“).

 

Im vorliegenden Fall bejahte das Gericht die Urheberrechtsfähigkeit der Interviewfragen. Diese hätten auf vielfältige Weise formuliert werden können. Sie seien aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und der individuellen Zusammenstellung urheberrechtlich geschützt. Eine Einwilligung der Urheberin des Interviews habe nicht vorgelegen. Die Übernahme sei daher unzulässig.

 

LG Hamburg, Urteil vom 8.11.2012 - Az. 308 O 3888/12

CR 2013, 123

 

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