OLG Celle: Bitte auf Website, man möge vor Abmahnung Kontakt aufnehmen, irrelevant
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Auf einer Website fand sich der Hinweis, man möge doch vor einer Abmahnung Kontakt aufnehmen, ein möglicher Verstoß werde dann umgehend eingestellt, ist nach Auffassung des OLG Celle irrelevant. Erfolgt trotz des Hinweises in einem solchen Fall eine kostenpflichtige Abmahnung, ist die Abmahnung begründet und die angefallenen Gebühren sind zu bezahlen.
OLG Celle, Urteil vom 28.3.2013 - Az. 13 U 19/13
CR 2013, 670