LG Köln: "Scheiß-RTL" auf T-Shirt ist Markenverletzung
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Ein Unternehmen vertrieb u.a. T-Shirts mit dem Logo des Fernsehsenders RTL und dem Aufdruck "Scheiß-RTL". Der Fernsehsender nahm daran Anstoß und klagte wegen der Verletzung seiner Marke auf Unterlassung und Schadenersatz. Das LG Köln gab der Klage statt.
Der unbefangene Verbraucher könne zu dem Eindruck gelangen, zwischen dem Produkt und dem Sender bestünden wirtschaftliche Verbindungen, kurz, das T-Shirt stamme aus dem Haus des Senders. Auch das Logo des Senders auf dem T- Shirt werde markenmäßig verwendet. Der Zusatz "Scheiß-" ändere daran nichts. Dieser Zusatz stelle eine gewollte und beabsichtigte Herabwürdigung der Marke und des Senders dar. Der sei auch nicht durch die Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt.
LG Köln, Urteil vom 25.9.2012 - Az. 33 O 719/11
GRUR - RR 2013, 106
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