OLG Düsseldorf: Kilometerangabe bei Gebrauchtwagenverkauf im Internet ist bindend
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Im Internet war ein VW Lupo mit einer angeblichen Fahrleistung von 137.000 Kilometer angeboten worden. Ein Käufer kaufte und zahlte, stellte dann aber fest, dass die Kilometerleistung nicht zutreffen konnte. Das Fahrzeug hatte mindestens 270.000 Kilometer hinter sich.
Das OLG Düsseldorf war der Meinung, dass die falsche Angabe der Fahrleistung einen Mangel darstelle und der Verkäufer das Fahrzeug Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufpreises zurückzunehmen habe. Ein Gebrauchtwagenkäufer könne regelmäßig zunächst davon ausgehen, dass eine ohne Einschränkung gemachte Kilometerangabe sich auf die für ihn maßgebliche Gesamtfahrleistung beziehe. Daran ändere es auch nichts, dass die Kilometerangabe im Internet sich nicht im Kaufvertrag befinde.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2012 - Az. I 3 W 228/12
CR 2013, 602