OLG Düsseldorf: Prominenter Golfspieler muss sich verfremdete Fotoaufnahme nicht gefallen lassen
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Der Golfspieler Martin Kaymer muss es sich nicht gefallen lassen, wenn ohne seine Einwilligung eine Aufnahme gefertigt und in veränderter Form im Pop-Art Stil verfremdet vertrieben wird. Anders wäre dies nur zu beurteilen, wenn die Bilder einen über rein handwerkliches Können hinausgehenden künstlerischen Gehalt aufweisen würden.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.7.2013 - Az. I-20 U 190/12
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