OLG Hamm, Urteil vom 13. 9. 2012 - Az. I - 22 W 58/12: 900 € Streitwert bei unrechtmäßiger Verwendung eines Produktfotos im Internet
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
In der Regel gehen deutsche Gerichte bei der unrechtmäßigen Verwendung eines Produktfotos im Internet von einem Streitwert von 6000 € aus. Danach bestimmen sich dann auch die Kosten der beteiligten Anwälte und des Gerichtes. Das OLG Hamm hat nun für seinen Zuständigkeitsbereich erklärt, dass es in diesen Fällen entgegen dieser Rechtsprechung nur einen Streitwert von 900 € für angemessen halte. Die Kosten bei höheren Streitwerten führten zwar durchaus zur Abschreckung potentieller Rechtsverletzer, allerdings sei dies kein Argument für die Bestimmung des Streitwertes.
OLG Hamm, Urteil vom 13. 9. 2012 - Az. I - 22 W 58/12
GRUR-RR 2013, 39
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