OLG Karlsruhe: Käse aus Erzincan „nach türkischer Art“
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Ein Unternehmen vertrieb unter der Bezeichnung „ErzincanPeyniri“ einen aus niederländischer Kuhmilch hergestellten Käse, auf dessen Verpackung eine grasende Kuh abgebildet war. Aus deutscher Kuhmilch hergestellter Käse wurde unter der Bezeichnung „Erzincan Kasari-nach türkischer Art“ ebenfalls mit der Abbildung einer grasenden Kuh vertrieben. Der Verkauf dieser Käseprodukte erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland zu 98 % in türkischen Lebensmittelläden, die sich vorwiegend an türkischstämmige Kundschaft wenden. „Erzincan“ ist eine türkische Stadt, nach der ein allerdings aus Schafsmilch hergestellter Käse benannt ist. Das OLG Karlsruhe hielt dies für unzulässige Werbung mit einem Herkunftshinweis. Auch der Hinweis „nach türkischer Art“ mache nicht deutlich, dass das Produkt nicht aus der Türkei komme.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.1.2013 - Az. 6 U 38/12 WRP 2013, 662
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