OLG Karlsruhe: Werbung muss auf Anhieb als solche erkennbar sein

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Auch in die Form eines Preisrätsels gekleidete Werbung muss auf den ersten Blick und ohne jeden Zweifel als Werbung erkennbar sein. Die Überschrift "Verlagsanzeige" verschleiert nach Auffassung des OLG Karlsruhe den Werbecharakter des Gewinnspiels. Da im vorliegenden Fall der Text zum Teil weder schnell gestaltet worden und mit journalistischen Elementen angereichert war, sei auch für den Satz situationsadäquat aufmerksamen Leser der Werbecharakter nicht auf den ersten Blick und ohne Zweifel erkennbar gewesen. Deswegen sei die Werbung unzulässig, weil irreführend und damit zu untersagen.

 

OLG Karlsruhe vom 7.6.2013, Az. 4 U 7/12

GRUR – RR 2013,S. 515

 

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