OLG Nürnberg: Streitwert bei Verwendung eines Fotos bei eBay Auktion 900 €

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Fotograf fertigte von einem Auspufffächerkrümmer für bestimmte Fahrzeuge ein Foto an. Dieses verwendete er für eine Internetauktion. Der Erwerber des Krümmers in der Internetauktion stellte ihn seinerseits auf einer Internetplattform in eine Auktion, wobei er die Bilder des Fotografen verwendete.

 

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall ging es um den Streitwert des Verfahrens und damit um die Kosten. Das OLG Nürnberg erklärte darin, dass es an seiner früheren Auffassung nicht festhalte, der Streitwert bei Verwendung von Fotos durch Private oder Kleingewerbetreibende läge bei 3000 €.

 

Der Fotograf habe im vorliegenden Fall im Vorfeld erklärt, dass die Nutzung seines Fotos nach Art und Umfang für einen Betrag von 150 € möglich gewesen wäre. Weil der Urheber der Fotografie nicht genannt worden war, erhöhe sich dieser Wert um 100 %. Der sich daraus ergebende Betrag von 450 € für drei Fotos war nach Auffassung des OLG Nürnberg zu verdoppeln und der Streitwert daher auf 900 € festzusetzen.

 

OLG Nürnberg, Urteil vom 4.2.2013 - Az. 3 W 81/13

JurPC Web-Dok. 37/2013, Abs. 1 - 14

 

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