AG Bremen: Telefonisch geschlossener Vertrag ist unwirksam

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Telekommunikationsunternehmen hatte mit einer Verbraucherin einen Vertrag über Telekommunikationsleistungen geschlossen. Nach kurzer Zeit kündigte die Verbraucherin den Vertrag. Das Kommunikationsunternehmen verlangte Entgelt für die während der kurzen Laufzeit des Vertrages von der Verbraucherin in Anspruch genommenen Leistungen.

 

Das AG Bremen war der Auffassung, dass dieser Anspruch nicht begründet sei. Unbestritten sei der Telekommunikationsvertrag per Telefonanruf des Telekommunikationsunternehmens erfolgt. Diesen Telefonanruf hatte die Verbraucherin nicht vorher erbeten oder ihr Einverständnis damit erklärt.

 

Deswegen habe der Anruf gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 II Nummer 2 UWG) verstoßen. Ein Verstoß gegen die Vorschrift führe zur Nichtigkeit des in dem unerbetenen Telefonanrufs geschlossenen Vertrages. Der Vertrag sei unwirksam und entfalte keine rechtliche Wirkung, die Verbraucherin müsse auch die von ihr während der kurzen Laufzeit in Anspruch genommenen Leistungen nicht bezahlen.

 

AG Bremen, Urteil vom 21.11. 2013 - Az. 9 C 573/12

CR 2014, 187

 

Für weitere Informationen: 

Werberecht Anwalt Florian Steiner

Tel.:  0049 (0) 89 - 8904160 - 10

E-Mail: kanzlei@schotthoefer.de

Stichworte: unlautere Telefonwerbung, Verbraucher, Telekommunikationsvertrag unwirksam

a.A. AG Lahr


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht