BGH: Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist nicht ohne weiteres zulässig. In dem der Entscheidung des BGH zu Grunde liegenden Fall hatte ein Käufer von Edelmetallen damit geworben, dass er eine „kostenlose Schätzung“ vornehme. Zwar sei nach Meinung des BGH die Schätzung eines Edelmetalles vor Ankauf durch den Käufer in der Tat selbstverständlich, weil er andernfalls dem Verkäufer kein vernünftiges Angebot unterbreiten könne. Andererseits könne “kostenlose Schätzung“ auch bedeuten, dass eine Schätzung auch für einen Besitzer eines Edelmetalls vorgenommen wird, der gar nicht kaufen oder verkaufen, sondern lediglich den Wert wissen möchte. Das sei keineswegs selbstverständlich.
BGH, Urteil vom 28.11.2013 - Az. I ZR 34/13
MIR 2014, Dok. 050
Stichworte: Werbung, Selbstverständlichkeit, kostenlose Schätzung, Edelmetall