FG Rheinland-Pfalz: Prospektwerbung keine künstlerische Tätigkeit im steuerrechtlichen Sinn

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Wer Angebots- und Prospekt Werbung gestaltet, ist nicht freischaffend künstlerisch tätig. Vielmehr unterliegt seine Tätigkeit der Gewerbesteuer. Dies stelle das Finanzgericht Rheinland-Pfalz fest.

 

Im konkreten Fall ging es um eine Diplomgrafikdesignerin und den Absolventen einer Akademie für Fotografie, die für einen europaweit agierenden Baumarkt das Design der gesamten Prospektwerbung sowie grafische Grundsätze entwickelten. Nach Auffassung des Künstlerausschusses der Oberfinanzdirektion Koblenz handelte es sich dabei nicht um eine künstlerische, sondern eine kommerzielle Tätigkeit. Bei den geprüften Arbeiten überwiege die einwandfrei gemachte handwerkliche Arbeit. Da auch im gerichtlichen Verfahren ein Gutachter diese Auffassung teilte, wies das Gericht die Klage der beiden ab.

 

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 - Az. 6 K 1301/10

Fundstelle: eigene

 

Für weitere Informationen:

Werberecht Anwalt Florian Steiner

Tel.: 0049 (0) 89 - 8904160 - 10

E-Mail: kanzlei@schotthoefer.de

Stichworte: Künstlerische Tätigkeit, Gewerbesteuer, Grafikdesignerin


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht