LG Stuttgart: Impressumspflicht auch für Profile gleich im sozialen Netzwerk, nicht erst nach Link
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Ein Rechtsanwalt hatte sein Profil im Rahmen der Internetplattform Xing veröffentlicht. Von dem Profil des Anwaltes auf der Plattform Xing fand sich ein Hinweis auf einen Link, unter dem dann die erforderlichen Angaben in Bezug auf das Impressum des Anwaltes gemacht wurden.
Das LG Stuttgart war der Auffassung, dass die Verletzung der Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 und 6 TMG einen „spürbaren“ Verstoß darstelle, der mit wettbewerbsrechtlichen Schritten verfolgt werden konnte. Im vorliegenden Fall habe der Rechtsanwalt, der seine Informationen den Nutzern anbiete, bereits auf der Plattform Xing die gesetzlichen Anforderungen eines Impressums zu erfüllen.
LG Stuttgart vom 27.6.2014 - Az. 11 O 51/14
K&R 2014, 607
Stichworte: Impressum, Profil, Anwalt, Link, Xing