OLG München: "Keine Werbung" gilt auch für teiladressierte Werbeschreiben

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Kommunikationsunternehmen versandte an einen möglichen Kunden ein persönlich adressiertes Schreiben, in dem es ihm ein Angebot für einen Anschluss ins Hochleistungsnetz mit Glasfaser anbot. Der Kunde schrieb zurück, dass er mit dem Unternehmen verheerende Erfahrungen gemacht habe und den Anschluss auch nicht umsonst nehmen würde. Das Unternehmen nahm das zur Kenntnis, fragte aber nochmals schriftlich nach und versandte 5 weitere Schreiben an ihn, die allerdings nicht persönlich adressiert waren sondern nur "An die Bewohner des Hauses…". Das OLG München war der Auffassung, dass der umworbene Kunde klar erklärt habe, dass er keinerlei Werbung von diesem Unternehmen wünsche. Das bedeute, dass auch teiladressierte Werbung (also: "An die Bewohner des Hauses … ") vom Verbot erfasst seien.

 

OLG München, Urteil vom 25.12.2013 - Az. 29 U 2881/13

WRP 2014, 233

 

Für weitere Informationen:

Werberecht Anwalt Florian Steiner

Tel.: 0049 (0) 89 - 8904160 - 10

E-Mail: kanzlei@schotthoefer.de

Stichworte: Werbeverbot, teiladressierte Werbung


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht