EGMR: Dieter Bohlen`s und Ernst August`s Menschenrecht nicht verletzt

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Im Jahre 2008 hatte der Bundesgerichtshof Klagen von Dieter Bohlen ebenso wie von Ernst August Prinz von Hannover abgewiesen. In beiden Fällen ging es darum, dass die Namen der beiden von einem Tabakwarenhersteller in satirischer Weise für die eigene Werbung ohne die Genehmigung der Namensträger verwendet worden war.

 

 

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies nun die Klagen der beiden ebenfalls ab. Die Werbung habe sich mit einem für die Öffentlichkeit interessanten Thema beschäftigt, beide Kläger stünden auch im Licht der öffentlichen Diskussion und seien zudem nicht durch die Werbung herabgewürdigt worden.

 

 

 

EGMR vom 19.2.2015; Az. 53495/0 9 bzw. 53649/09

 

IPRB 2015, S. 73

 

Stichworte: Namen, Tabakwarenhersteller


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