EuGH: Auch eine falsche Auskunft an einzelnen Verbraucher ist                 Wettbewerbsverstoß

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein (ungarischer) Verbraucher hatte von seinem Telekommunikationsunternehmen

 

eine falsche Auskunft über die Laufzeit seines Vertrages erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah darin einen Wettbewerbsverstoß. Die Erteilung einer Aus­kunft sei als “Geschäftspraxis„ zu werten, die irreführend, weil falsch gewesen sei. Daran ändere auch nichts, dass die falsche Auskunft nur einen einzigen Verbraucher betroffen habe. Ebenso wenig ändere etwas daran, dass die falsche Auskunft nur fahrlässig und nicht vorsätzlich erteilt worden sei. Sie sei „unlauter“ und damit unzu­lässig und könne deswegen als Wettbewerbsverstoß verfolgt werden.

 

 

 

EuGH vom 16.4.2015; C - 388/13

 

K&R 2015, S. 478

 

Stichworte: Wettbewerbsverstoß, Auskunft, Vertragslaufzeit


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