Urheberrecht
EuGH: Verwendung fremder You-Tube Videos uU zulässig
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Ein Unternehmen hatte einen ca. 2 Minuten langen Werbefilm produziert und auf der Videoplattform YouTube bereitgestellt. Zwei andere Unternehmen bauten diesen Werbefilm auf ihrer Internetseite ein. Mit einem Klick auf einen elektronischen Verweis wurde der Film vom Server der Videoplattform YouTube abgerufen und in einem auf der Website der zwei Unternehmen erscheinenden Rahmen („Frame“) abgespielt. Der EuGH war nun der Meinung, dass dieses Framing zulässig gewesen sei. Denn der Frame-Setzer selbst halte den Werbefilm weder zum Abruf bereit noch übermittle er ihn auf Abruf an Dritte. Der EuGH bestätigte nun, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliege, weil die Entscheidung, ob der auf der Internetseite bereitgestellte Film der Öffentlichkeit zugänglich bleibt, auch weiterhin allein bei dem Inhaber der fremden Internetseite liege. Es handele sich dabei nicht um eine so genannte öffentliche Wiedergabe.
EuGH vom 21.10.2014 - Az. Rs. C 348/13
CR aktuell 2014, 132
Stichworte: You Tube, Framing, Einbindung von Filmen, öffentlich Zugänglich machen