LG Frankfurt: Assoziationen reichen zur Verwechslungsgefahr nicht aus

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

In einem Markenrechtsstreit ging es um die Bezeichnungen „Have a break“ und „TWIN BREAK“. In beiden Fällen wurden unter diesen Bezeichnungen Waffelriegel vertrieben. Die Firma KitKat sah ihre Marke „HAVE A BREAK“ durch die Produkt-bezeichnung „TWIN BREAK“ verletzt. Das LG Frankfurt wies die Klage allerdings ab, weil eine Verwechslungsgefahr nicht vorliege. Es genüge nicht, dass ein Zeichen geeignet sei, durch bloße Assoziationen an ein fremdes Kennzeichen Aufmerk-samkeit zu erwecken. Ebenso wenig reiche es aus, dass die Bezeichnung „TWIN BREAK“ offensichtlich nicht zufällig gewählt worden war.

 

 

 

LG Frankfurt vom 11.6.2014; Az.  2 -06 O 373/13

 

GRUR – RR 2014, S. 494

 

Stichworte: Markenrechtsstreit, Verwechslung, Assoziationen


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