Urheberrecht von Pressetexten
LG München I: Übernehmender Text muss selbst urheberrechtsfähig sein
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
In einer Zeitschrift war ein Artikel erschienen, den ein angestellter Redakteur auf der Grundlage verschiedener bereits vorliegender Artikel verfasst hatte. Nach Auffassung der Münchner Richter war dieser Artikel allerdings selbst nicht urheberrechtsfähig. Zwar sei bei dem urheberrechtlichen Schutz von Sprachwerken von einer niedrigen Schutzgrenze auszugehen (sog. “kleine Münze“). Die Urheberrechtsfähigkeit könne sowohl durch die Gedankenführung als auch durch die Sprache oder die Wahl des Stoffes geprägt werden. Diese Voraussetzungen habe der Redakteur im vorliegenden Fall jedoch nicht erfüllt. Zwar seien die übernommenen Textpassagen teilweise umformuliert worden (“Schwarzwild erlegen“ in „Sauen“). Auch der Satz „den .. Richtern war diese Eile allerdings nicht ausreichend begründet“ reiche für die Annahme einer Urheberrechtsfähigkeit nicht aus. Das gelte auch für den zugegebenen prägnant knappe Zusammenfassung des Satzes „auf.. Gut Greußenheim .. wird weiterhin kein Schuss fallen“. Auch seien die Umstellungen, die sich hinsichtlich der Information in den verschiedenen Absätzen ergeben, nicht so außergewöhnlich, dass sie die Urheberrechtsfähigkeit begründen würden.
LG München I vom 15.11.2006 - Az. 21 O 22557/05
JurPC Web Dok. 150/2006; Abs. 1 bis 44
Stichworte: kleine Textpassagen, Sprachwerke, Urheberrechtsfähigkeit, kleine Münze, prägnant,außergewöhnlich