LG Stuttgart: Werbung in automatischer Eingangsbestätigung Mail zulässig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Versicherungsnehmer kündigte seine Versicherung und erhielt postwendend eine automatische Kündigungsbestätigung per E-Mail zugesandt, in der sich Werbung befand. Das LG Stuttgart war der Auffassung, dass diese Bestätigungsmail nicht unzulässig gewesen sei. Zwar werde durch das unaufgeforderte Versenden von Werbe - E-Mails regelmäßig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers eingegriffen, doch müsste diese Verletzung erheblich sein. Im vorliegenden Fall entstehe dem Empfänger kein Aufwand für das Sichten und Aussortieren, er müsse sich auch nicht mit der E-Mail auseinandersetzen und zusätzliche Kosten entstünden ihm ebenfalls nicht. Eine Bestätigung hätte der Verbraucher ohnehin erhalten.

 

 

 

LG Stuttgart vom 4.2.2015, Az. 4 S 165/14

 

Fundstelle: eigene

 

Stichworte: Kündigungsbestätigung, E-Mail


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