OLG Frankfurt: Seminarunterlagen können urheberrechtlich geschützt sein

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Unterlagen eines Kurses oder Seminars können als solche urheberrechtlich geschützt sein, auch wenn sie aus verschiedenen Werkarten wie Texten, Plänen, Karten, Skizzen und Tabellen bestehen. Es steht ihnen ein Schutz als “Sammel-werk“ zu, wenn bei ihnen die Auswahl oder die Anordnung der einzelnen aufgenommenen Elemente eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Entscheidend dabei sei der Gesamteindruck. Allerdings dürfe die Gestaltung der Unterlagen nicht ausschließlich durch den Umfang und den Inhalt der Veranstaltung geprägt sein.

 

 

 

OLG Frankfurt vom 14.11.2014; Az. 11 U 106/13

 

WRP 2015, S. 124

 

Stichworte: Kursunterlagen, Urheberrecht


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