OLG Frankfurt: Zum Urheberschutz für eine Bedienungsanleitung

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Das OLG Frankfurt hat eine Bedienungsanleitung Schutz durch das Urheberecht ge­währt. Bei dem Text gelte der „Grundsatz der kleinen Münze“, also sind an die Urhe­berrechtsfähigkeit keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Bei Texten, die Ge­brauchszwecken dienten, sei allerdings ein deutliches Überragen des alltäglichen, des handwerksmäßigen, mechanisch–technischen Aneinanderreihung zu verlangen. Im vorliegenden Fall habe der Autor Informationen aus verschiedenen Einzelberei­chen in einer Weise angeordnet, die dem Leser die Bedienung eines Produktes er­laubten. In der Bedienungsanleitung seien die Themen Sicherheit, erforderliche Kennzeichnung, Montage und Aufstellung, Betrieb, Wartung und Pflege sowie Ent­sorgung des Produktes erläutert worden. Die sprachliche Darstellung zeichnet sich durch entsprechend prägnante Anordnung der technischen Inhalte aus, die zur Ver­besserung der Übersichtlichkeit in Einzelabschnitte geteilt sei. Der Text weise eine besondere Übersichtlichkeit und Verständlichkeit auf. Er genießt deswegen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes.

 

 

 

OLG Frankfurt vom 26. 5. 2015; Az. 11 U 18/14

 

WRP 2015, S. 1004

 

Stichworte: Bedienungsanleitung, Urheberschutz


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