Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt: Waschbär darf Farbe rot nicht mit der Farbe Blau übersprühen

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

In einer Anzeige eines Telekommunikationsunternehmens (mit der Unternehmensfarbe Blau) war ein Waschbär abgebildet, der eine Wand mit roter Farbe eines anderen Telekommunikationsunternehmens (mit der Unternehmensfarbe Rot) mit blauer Farbe übersprühte. Im Text hieß es dazu „Was ist blau und günstiger als X?“.

Die Richter des OLG Frankfurt sahen darin wie das Telekommunikationsunternehmen mit der Farbe Rot eine unzulässige, herabsetzende vergleichende Werbung.
Aufgrund der Unternehmensfarbe sei das Unternehmen erkennbar, von dem in der Werbung die Rede war. Zwar sei humorvolle und ironische Werbung durchaus zulässig, sie werde aber dann unzulässig, wenn der Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgegeben werde. Das sei vorliegend der Fall. Das Bild eines lächelnden oder grinsenden Waschbären, der eine rote Wand übersprühe, sei nicht leise ironisch oder fein hintergründig, sondern plump und aggressiv. Die Unternehmensfarbe des Konkurrenten werde ausgelöscht und restlos durch die des werbenden Unternehmens ersetzt. Es werde der Eindruck erweckt, dass die Leistungen des Konkurrenten nicht mehr zeitgemäß seien, der Bereich der sachlichen Erörterung werde damit verlassen.


OLG Frankfurt vom 3.9.2013 - Az. 3-6 O 35/13
K & R 2015, 54

Stichworte: Herabsetzende Werbung, Unternehmensfarbe, Telekommunikationsunternehmen, rot, blau, Ironie


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht