OLG Köln: „Ich bin dann mal weg“ darf nicht für Reiseportal werben
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Das Buch mit dem Titel „Ich bin dann mal weg“ war ein Bestseller und hat sich millionenfach verkauft. Der Betreiber der Reiseportale „weg.de“ und „ferien.de“
warb mit diesem Slogan ungefragt für seine Portale. Das gefiel dem Verlag des Buches natürlich nicht und deswegen kam es zu einem Rechtsstreit. Das OLG Köln bestätigte zunächst, dass der Titel “Ich bin dann mal weg“ ein bekannter Titel im Sinne des Markenrechtes und damit geschützt sei. Dass es sich dabei eigentlich um allgemeine Begriffe aus der Umgangssprache handele, ändere daran nichts. Das Reiseportal versuche die Sogwirkung des bekannten Titels zu nutzen, um von seiner Anziehungskraft, seinem Ruf und seinem Ansehen ohne jede finanzielle Gegen-leistung und ohne eigene Anstrengungen zu profitieren und an der Aufmerksamkeit teilzuhaben.
OLG Köln vom 5.12.2014; Az. 6 U 100/14
GRUR - RR 2015, S. 292
Stichworte: Werbeslogan, Buch