OLG Köln: In Urheberrechtssachen haftet Geschäftsführer doch persönlich

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Der Betreiber eines Onlineshops hatte mit selbst gefertigten Fotos im Internet für die von ihm betriebenen Schönheitsprodukte geworben. Ein Konkurrent verwendete diese Lichtbilder für sich. Das OLG Köln hielt den Geschäftsführer (trotz der oben unter Z. 2 vorgestellten Entscheidung des BGH) für persönlich für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich. Die Rechtsprechung des BGH könne auf den Fall nicht angewendet werden, weil es sich um einen urheberrechtlichen Gedanken und nicht - wie in der Entscheidung des BGH einen wettbewerbsrechtlichen – Fall handele.

 

 

 

OLG Köln vom 5. 12. 2014; Az. 6 U 57/14

 

IP RB 15/, S. 80

 

Stichworte: Onlineshop, Urheberrecht


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht