OLG Nürnberg: Prospektwerbung und Filialbetrieb

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

In einem Prospekt war durch ein Unternehmen mit zahlreichen Filialen für Getränke als Sonderangebot geworben worden. Allerdings war das Angebot nur im Verbrei-tungsgebiet der politischen Gemeinde des Unternehmens erhältlich, nicht dagegen in anderen Filialen. Das OLG Nürnberg war der Auffassung, dass diese Werbung unzu-lässig sei, weil sich die wesentlichen Informationen noch nicht einmal in groben Zü-gen aus der Werbeanzeige ergeben hätten. Eine Präzisierung der räumlichen Verf-ügbarkeit der Sonderangebote werde ohne weiteres möglich gewesen. M.a.W.: Macht ein Filialunternehmen keine einschränkenden Hinweise in seiner Prospekt-werbung, gehen Verbraucher davon aus, dass die in den Prospekten beworbenen Waren zumindest in allen nahe gelegenen Filialen erhältlich sind.

 

 

 

OLG Nürnberg vom 23.7.2014; Az. 3 U 1155/14

 

WRP 2015,S. 390

 

Stichworte: Prospektwerbung, Sonderangebot


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