OLG Schleswig: LG für Vertragsstrafenklage zuständig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Wer eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bei Meidung einer Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung abgegeben hat, kann vor dem Landgericht auf Zah­lung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5000 Euro verklagt werden. Dies war bisher strittig, weil das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in § 13 Abs. 1 Satz 1 UWG davon spricht, dass vor den Landgerichten nur die Ansprüche aus dem Gesetz („ aufgrund des Gesetzes“), also aus UWG geltend gemacht werden können und ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe ein Anspruch aus einer zivilrechtlichen Vereinbarung und nicht aufgrund eines Gesetzes ist.

 

 

 

OLG Schleswig vom 9.4.2015; Az. 6 U 57/13

 

WRP 2015, S. 1147

 

Stichworte: Unterlassungsverpflichtungserklärung, Vertragsstrafe


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