AG Regensburg: Schadenersatz von Anwalt für ungerechtfertigte                        Abmahnung (Red tube)

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Mahnt ein Anwalt im Auftrage eines Mandanten einen Nutzer eines Internetportals ab, muss er keinen Schadenersatz leisten, wenn die Abmahnung unberechtigt war. Das AG Regensburg ist nun der Meinung, dass es davon eine Ausnahme gibt. Wenn der Anwalt wider besseres Wissen in Kenntnis des Nichtbestehens des geltend gemachten Rechts die Abmahnung arglistig und erkennbar ausschließlich aus eigenem Gebühreninteresse betreibt, könne eine Schadensersatzpflicht gegeben sein. In dem dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Fall hatte ein Regensburger Anwalt zahlreiche Nutzer des Pornoportals Redtube abgemahnt, die die Werke durch Streaming abgerufen hätten.

 

 

 

AG Regensburg vom 8.12.2015; Az. 3 C 451/14

 

CR 2016, S. 466

 

 

 

 

Stichworte: Schadensersatz, Abmahnung, Gebühren


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